AGBs
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Kunst sehen und verstehen.
Den Zahlungstermin entnehmen Sie bitte jeweils der Rechnung.
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss.
Bei nachträglichen Wechselkursänderungen, Flugpreiser-höhungen, Treibstoffzuschlägen, neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben behält sich Kunst sehen und verstehen das Recht vor, Ihnen Preisdifferenzen nachzubelasten.
Erhöht sich der vereinbarte Preis um mehr als 10 Prozent, so haben Sie das Recht, kostenlos zu annullieren.
Bei Reisen gelten folgende Annullationsbestimmungen:
Bis 61 Tage vor Abreise wird eine Bearbeitungsgebühr von
Fr. 50.– pro Person erhoben. Für kurzfristige Annullationen gilt:
60 – 31 Tage vor Reisebeginn:
10 % des Reisepreises
30 – 21 Tage vor Reisebeginn:
20 % des Reisepreises
20 – 11 Tage vor Reisebeginn:
40 % des Reisepreises
10 – 6 Tage vor Reisebeginn:
60 % des Reisepreises
5 – 2 Tage vor Reisebeginn:
80 % des Reisepreises
Annullation am Vortag oder Abreisetag, Nichterscheinen oder vorzeitiger Abbruch der Reise: 100 % des Reisepreises.
Die Annullation hat schriftlich zu erfolgen, wobei das Datum des Poststempels massgebend ist.
Bei Tagesexkursionen und Führungen erhebt Kunst sehen und verstehen bei einer Stornierung später als 10 Tage vor der Veranstaltung eine Annullationsgebühr von bis zu Fr. 60.-- sowie eventuelle Stornierungskosten der Bahn oder des Cars.
Kunst sehen und verstehen haftet für eine fachlich einwandfreie Organisation und wählt die verschiedenen Leistungsträger (Veranstalter, Fluggesellschaften, Carunternehmen, Hotels usw.) sorgfältig aus. Kunst sehen und verstehen haftet nicht für Folgen, die durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen) Fehler von Leistungsträgern, Streiks, Verspätungen oder Verschulden der Reiseteilnehmenden entstehen.
Kunst sehen und verstehen haftet nicht für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankungen, Sach- und Vermögensschäden, wenn die Schäden nicht nachweislich von Kunst sehen und verstehen verschuldet worden sind. Für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung von Kunst sehen und verstehen auf maximal die Höhe des Reisepreises beschränkt.
Es sind manchmal nur wenige Einzelzimmer vorhanden. In einigen Hotels sind die Einzelzimmer klein und weniger gut eingerichtet als Doppelzimmer. Der Zuschlag ist jedoch nicht abhängig von der Zimmerqualität.
Für die Reisen empfiehlt Kunst sehen und verstehen den Abschluss einer privaten Annullationskostenversicherung.
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl kann Kunst sehen und verstehen vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
Dies gilt ebenfalls bei Ereignissen höherer Gewalt wie Streiks, Unruhen usw. oder dem Ausfall des Reiseleiters.
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Kunst sehen und verstehen ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hinwil.